Informationen

Bitte beachten Sie folgende Bestimmungen auf dem Biomasse Markplatz:

  • Eingestellt werden können Angebote und Gesuche im Bereich nachwachsende Rohstoffe, insbesondere:

    • landwirtschaftliche Erzeugnisse die energetisch oder stofflich weiterverarbeitet bzw. genutzt werden können (keine Nahrungsmittel) Futtermittel nur dann, wenn sie aus dem Produktionsprozess nachwachsender Rohstoffe herrühren.

    • Produkte, die überwiegend aus nachwachsenden Rohstoffen, bestehen, wenn sie aus eigener Produktion und aus Sachsen stammen.

    • Dienstleistungen, Angebote zum Wissenstransfer oder Vermietung/ Vermittlung von Maschinen, Geräten oder Hilfsstoffe, wenn diese zur Erzeugung oder Weiterverarbeitung von nachwachsenden Rohstoffen dienlich sind. 

  • Aus förderrechtlichen Gründen können nur Angebote aus Sachsen veröffentlicht werden. In Ausnahmefällen und in geringer Zahl können jedoch auch Angebote außerhalb Sachsens mit eingestellt werden. Des Weiteren müssen die Angebote anonym eingestellt werden. Die Kontaktdaten werden vom Verein vermittelt. Nicht erlaubt sind daher Hinweise im Angebotstext, die Rückschlüsse auf den Anbieter zulassen. 

 

Hier finden Sie die Anleitung.